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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ...freien Manns von gutem Rufe...


tetragrammaton
23.11.2007, 02:10
Hallo Suchende; die es waren, sind und sein werden!

Die oft zitierte Phrase:"freien Manns von gutem Rufe" ist meiner Anschauung nach manchmal irritierend, denn wenn man(n) seinen ethischen Grundsätzen folgt, ist man(n) meist ein "Angriffspunkt" in der "gleichgeschalteten" Kommerzgesellschaft sobald man(n) vom kollektivierten Weg abweicht. Der Einwand ist ja jetzt nicht aus der Luft gegriffen, denn einer der Moderatoren hat ja auch lange Haare und einen "Satansbart"; warum sollte er dann nicht auch kleine Kinder fessen? :shocked:

Scherz beiseite, mich würde es wirklch freuen auch euer Bruder zu sein; nicht zuletz nenne ich Goethe auch als meinen "Lehrmeister"; es gibt sicher viele andere, welche hier aber den Rahmen sprengen würden.

Schön zu sehen, dass hier Philosophie gelebt wird....

Bestes aus dem Burgenland

Chris

T.G.
23.11.2007, 09:36
Sehr geehrter Chris,

diese Phrase, wie sie es nennen, entstammt den sog. "Alten Pflichten", wo es im III. Kapitel heißt:

"Die als Mitglieder einer Loge aufgenommenen Personen müssen gute und aufrichtige Männer sein, von freier Geburt, in reifem und gesetztem Alter, keine Leibeigenen, keine Frauen, keine sittenlosen und übel beleumdeten Menschen, sondernnur solch von gutem Ruf."

Und damit korrespondierend im V. Kapitel:

"Kein Handlanger soll in der eigentlichen Arbeit der Maurerei beschäftigt werden, und kein freier Maurer soll ohne zwingenden Grund mit denen zusammenarbeiten, die nicht frei sind; sie sollen Handlanger und nicht angenommene Maurer auch nicht unterweisen, wie sie dies gegenüber einem Bruder oder Genossen tun sollen."

Mit freundlichen Grüßen

T.G.

Theschnuff
23.11.2007, 13:04
"Die als Mitglieder einer Loge aufgenommenen Personen müssen gute und aufrichtige Männer sein,...

T.G.

ich habe schon mehrmals gelesen, dass dieser Punkt sich mittlerweile hauptsächlich darauf bezieht, dass ein Suchender der aufgenommen werden möchte, keine Vorstrafen haben darf und ein - wie auch immer zu beurteilendes - "anständiges" Leben führt.

Rein interessehalber eine Frage dazu: Was passiert, wenn ein Bruder irgendwann straffällig wird, evtl sogar ein Kapitalverbrechen begeht. Wir er in der Loge irgendwelchen Sanktionen unterworfen, wird er im schlimmsten Falle sogar aus dem Bund ausgeschlossen?

Keine Angst, ich habe nicht vor um Aufnahme zu ersuchen und dann eine Bank zu überfallen. Die Frage ist rein hypothetisch ...

T.G.
23.11.2007, 13:18
Sehr geehrter Theschnuff-Wuff,

sowie eine Vorstrafe eine unüberwindbares Hindernis für eine Aufnahme ist, so zieht eine strafrechtliche Verurteilung auch selbstredend den Ausschluß aus dem Bund nach sich.

Ehrlich gesagt wundert mich, daß Sie überhaupt andenken, daß es anders sein könnte.

Mit freundlichem Gruß

T.G.

tetragrammaton
23.11.2007, 16:39
Sehr geehrter T.G.

Vielen Dank für die Antwort(en).

Anscheinend gibt es für mich hier noch viel nachzulesen.
Aus Ihrer Antwort entnehme ich, dass die Staatsgewalt an oberster Stelle steht.
Ich schätze mich auch als "rechtschaffen gut" ein.

Nun noch eine Frage zu diesem Thema:
Kann ein "chaotisch guter" Mensch ein Bruder werden; also jemand, der evtl. wie Machiavelli salopp gesagt böses tut um ein höheres "Gutes" zu erreichen?

Aus Ihrer Antwort entnehme ich, dass Sie der Begriff "Phrase" gestört hat, dafür möchte ich mich ganz herzlich entschuldigen.


Mit den freundlichsten Grüßen

Christian

T.G.
23.11.2007, 16:52
Sehr geehrter Christian,


Kann ein "chaotisch guter" Mensch ein Bruder werden; also jemand, der evtl. wie Machiavelli salopp gesagt böses tut um ein höheres "Gutes" zu erreichen?

Ich würde klar sagen, daß es keinen Zweck gibt der ein Mittel heiligt, daß gegen freimaurerische Prinzipien verstößt, die von einem Freimaurer zu einem, wenn auch "gutem" Ziel, eingesetzt werden. Aber da wir nicht als Organisation handeln, sondern jeder einzelne letztlich nur seinem Gewissen gehorsam schuldet, ist diese Frage letztlich gleichfalls eine des eigenen Gewissens.

Aus Ihrer Antwort entnehme ich, dass Sie der Begriff "Phrase" gestört hat, dafür möchte ich mich ganz herzlich entschuldigen.

Keine Ursache! Weniger gestört, vielmehr irritiert.

Mit freundlichen Grüßen

T.G.

Uli
24.11.2007, 11:30
...so zieht eine strafrechtliche Verurteilung auch selbstredend den Ausschluß aus dem Bund nach sich.Das wäre nach meinem Verständnis immer noch eine Einzelfallentscheidung, die auch einmal anders ausfallen könnte. Aber in den meisten Fällen dürfte es der sofortige Ausschluss sein (bisher kenne ich aber nichtmal einen Fall :ohwell:, daher eine eher hypothetische Frage).

Uli

oberon
25.11.2007, 13:29
Die Achtung vor dem Gesetz und die Anerkennung der Pflichten gegenüber der Gesellschaft sind Teile des freimaurerischen Selbstverständnisses. Straftaten zu begehen - von Kapitalverbrechen gar nicht zu reden - lassen sich mit diesem Selbstverständnis nicht vereinbaren.

Natürlich ist die Entscheidung über einen Ausschluß immer eine Einzelfallentscheidung. Ein Automatismus in diesem Falle widerspräche auch zumindest meinem Rechtsverständnis. Aber das Ergebnis dürfte in fast allen Fällen klar sein.

Aber "exotische Fälle des Vereinsrechts" zu diskutieren ist hier sicherlich nicht der geeignete Ort. Ich möchte das Thema daher schließen.

Viele Grüße,

Thomas